Nach Gefahrstoffverordnung sollen Betriebe statt Gefahrstoffe möglichst Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko einsetzen. Als Hilfe bei der Beurteilung, welcher Ersatzstoff infrage kommt, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Spaltenmodell entwickelt. Anhand nur weniger Informationen über die fraglichen Produkte können mithilfe dieser Tabelle die Ersatzstoffe beurteilt werden.
Die vorliegende Version aus dem Jahr 2020 enthält bereits die Änderungen nach der 12. CLP-Anpassungsverordnung 2019/521.
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