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Weiterführende Informationen:
Informationen des Robert Koch-Instituts (RKI) zu Infektionskrankheiten
Bei den Berufskrankheiten der Ziffern 3101 bis 3104 handelt es sich ausnahmslos um Erkrankungen infektiöser Art, die durch Erreger hervorgerufen werden, die eindeutig in die Risikogruppen gemäß Richtlinie 2000/54/EG einzuordnen sind. Ursache von Erkrankungen dieser Art können sowohl gezielte als auch nicht gezielte Tätigkeiten mit den jeweiligen biologischen Arbeitsstoffen sein.
Über die infektiösen Eigenschaften der biologischen Arbeitsstoffe hinaus nennt die Richtlinie 2000/54/EG allergische und toxische Wirkungen dieser Organismen.