19.04.2018
Immer mehr Menschen nutzen im Alltag mobile Apps, nicht zuletzt für berufliche Zwecke. Doch die digitalen Helfer eignen sich nicht für jede Aufgabe, auch wenn sie zunächst den Anschein erwecken. Das gilt vor allem für sogenannte Lärm-Apps. Für richtige Lärm-Messungen sind diese nicht geeignet, erklärt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) anlässlich des Tages gegen den Lärm am 25. April. Wer Lärmwerte exakt bestimmen müsse, sollte in jedem Fall Fachleute hinzuziehen.
Ob Nachschlagewerk, Werkzeug oder Messgerät: Millionen von Apps machen das Smartphone zum multifunktionalen Helfer. Wasserwaage oder Business-Ratgeber sind in Minutenschnelle heruntergeladen und ersetzen Fachwissen und technisches Gerät. Dazu zählen auch mehr als 100 Apps zum Messen von Umgebungslärm.
"Gehörschädigender Lärm beginnt ab einem Pegel von 85 dB(A), der täglich über acht Stunden anhält.", sagt Dr. Florian Schelle, Lärmexperte im IFA. Die sogenannten Lärm-Apps seien allerdings nicht geeignet zu bestimmen, ob laute Geräusche - egal wo - tatsächlich über oder unterhalb dieser gesundheitsgefährdenden Grenze liegen.
Der Grund hierfür ist einfach: Handys filtern bestimmte Frequenzen im Geräuschspektrum, damit vor allem Sprache gut verstanden und Umgebungsgeräusche weitestgehend ausgeblendet werden. Diese Filterfunktion kann sich zudem mit jedem Handyupdate ändern.
Schelle: "Für eine erste, sehr grobe Einschätzung im privaten Rahmen mag die App auf dem Handy sinnvoll sein. Wenn es aber darum geht, exakt über die Höhe von Lärmbelastungen zu entscheiden, raten wir von Lärm-Apps dringend ab." Wird im privaten Bereich eine verlässliche und damit gerichtsfeste Lärmmessung benötigt, empfiehlt sich der Gang zur Fachstelle. Der Lärmexperte des IFA rät: "Beauftragen Sie im Zweifelsfall spezielle Ingenieurbüros oder suchen Sie nach öffentlich bestellten Gutachtern über die Industrie- und Handelskammern. Gibt es am Arbeitsplatz Probleme mit Lärm, wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse."
DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-1414
presse@dguv.de
Sie wollen regelmäßig Pressemitteilungen der DGUV erhalten? Dann können Sie sie hier abonnieren.