Auch in neuen, durch Informationstechnologie (IT) gestützten Arbeitsformen haben Beschäftigte einen rechtlichen Anspruch auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Für die traditionelle Bildschirmarbeit im Büro existiert hierzu eine Anzahl detaillierter Regelungen und Empfehlungen. Neue Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz entstehen jedoch im Bereich der mobilen Arbeit mit entsprechend mobiler Informationstechnologie. Diese Arbeit findet in der Regel außerhalb eines Büros und meist auch außerhalb von Betriebsräumen statt. Oft wird mit dem Notebook sogar an Orten oder in Situationen mobil gearbeitet, die mit einem Arbeitsplatz im traditionellen Sinne nur noch wenig gemeinsam haben: in der Flughafenlounge, im Zug, auf dem Bahnhof, im Hotel oder einfach dort, wo man sich eben gerade aufhält.
Für den Arbeitgeber ist es nicht einfach, seine Verantwortung für ein gesundes Arbeiten unter diesen Bedingungen wahrzunehmen. Die meisten Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Informationstechnologie sind an konstante Ortsverhältnisse gebunden. Für wechselnde Arbeitsorte gibt es derzeit nur wenige und sehr allgemeine Handlungsempfehlungen. Angesichts der zu erwartenden weiter steigenden Verbreitung dieser Arbeitsformen und der damit verbundenen Belastungen für die Betroffenen besteht hier dringender Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz.
Das BGIA untersucht in Kooperation mit dem BGAG die gesunde Gestaltung mobiler IT-gestützter Arbeit unter verschiedenen Gesichtspunkten:
Die Ergebnisse aller Aktivitäten werden künftig der betrieblichen Praxis zur Verfügung gestellt.
The increasing use of portable computing and communication devices and its impact on the health of EU workers
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Fachbereich 1
Dr. Roger Stamm
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 231-2761
Fax: 02241 231-2234
E-Mail