Um sichere Arbeitsbedingungen in Bildungseinrichtungen zu gestalten, braucht es die Analyse konkreter Gefährdungen und Gewaltereignisse sowie der begünstigenden Faktoren. Diese Faktoren können
Ziel der Analyse ist die systematische Ableitung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Dies kann anhand der bewährten Methode der Gefährdungsbeurteilung oder durch die Umsetzung einrichtungsspezifischer Schutzkonzepte beziehungsweise die Erstellung von Notfallplänen umgesetzt werden. Dieses Vorgehen gewinnt zusätzlich an Wirksamkeit, wenn es in die bestehenden Strukturen der Bildungseinrichtungen integriert wird, beispielsweise durch ein Qualitätsmanagement, ein betriebliches oder studentisches Gesundheitsmanagement. Zu einem ganzheitlichen Ansatz gehört darüber hinaus, Nachsorgeangebote für den Ernstfall vorzuhalten.
Durch primärpräventive Angebote können Bildungseinrichtungen ein positives Sozialklima und eine wertschätzende Organisationskultur fördern. Zu solchen Angeboten zählen zum Beispiel Projekte zum sozial-emotionalen Lernen, zum Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit Konflikten und Grenzüberschreitungen oder zur Demokratieförderung und auch Beratungs- oder Coachingangebote. Auf diese Weise kann frühzeitig der Entstehung jeglicher Form von Gewalt entgegengewirkt werden, sei es Gewalt in körperlicher, verbaler oder anderer Form, einschließlich (Cyber-)Mobbing und sexualisierter Gewalt.
Die Unfallversicherungsträger empfehlen, ein Gewaltereignis auch dann per Unfallanzeige zu melden, wenn bei Betroffenen keine offensichtliche körperliche Verletzung oder eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, die Verantwortlichen der Bildungseinrichtung aber vermuten, dass der oder die Betroffene Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebnisses benötigen könnte. Der Unfallversicherungsträger steuert dann das weitere Vorgehen zum Beispiel im Hinblick auf eine gegebenenfalls erforderliche psychotherapeutische Behandlung. Das Augenmerk liegt hier auf einer möglichst zeitnahen Hilfe für die Betroffenen.
Weitere konkrete Links mit Unterstützungsangeboten (insbesondere das Schulentwicklungsprogramm MindMatters) finden Sie hier.
Für Kindertagesstätten gilt seit Juni 2021 die gesetzliche Vorgabe, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu erstellen. Grundlage dafür ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und eine Änderung des Paragrafen 45 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Welche Unterstützungsangebote die Unfallversicherungsträger für das Setting Hochschulen bereithalten, erfahren Sie hier:
8. Forum Sichere gesunde Hochschule zu Extremereignissen an Hochschulen im September 2023
Artikel "Gewalt an Hochschulen – eine nicht hinnehmbare Normalität" im DGUV Forum 3/2023
Zusätzliche Informationen und Unterstützungsangebote erhalten Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger vor Ort.