Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz beinhaltet neben der Kennzeichnung von Verboten, Warnungen und Geboten auch die Kennzeichnung von Fluchtwegen, von Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie von Einrichtungen zur Brandbekämpfung.
Außer den Sicherheitszeichen können auch Leucht-, Schall- und Handzeichen sowie verbale Kommunikation zum Einsatz kommen. Sicherheitskennzeichnung beinhaltet aber auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen und die Verwendung von Sicherheitszeichen auf Produkten.
Durch die Mitarbeit im nationalen Spiegelgremium des DIN NA 095-01-06 wird eine frühzeitige Mitgestaltung von Normungsaktivitäten zur Sicherheitskennzeichnung aus Sicht der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sichergestellt. Auch ist hiermit eine zeitnahe Übernahme bzw. Spiegelung internationaler Änderungen auf dem Gebiet der Sicherheitskennzeichnung in den nationalen Arbeitsschutz geregelt.
Die durch das Sachgebiet im April 2016 herausgegebene DGUV Information 211-041 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" informiert über
Sie enthält darüber hinaus Beispiele zum betrieblichen Einsatz von Sicherheitszeichen.
Rolf Rieger
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Telefon: 0521 52090-18205
E-Mail