Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten

Nach dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) haben die Unfallversicherungsträger für die erforderliche Aus- und Fortbildung der Personen in den Unternehmen zu sorgen, die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie mit der Ersten Hilfe betraut sind. In § 23 sind die Sicherheitsbeauftragten ausdrücklich als eine der auszubildenden Personengruppen benannt.

In einer modernen Ausbildung ist es nicht mehr nur das Ziel, den Informationsstand in Bezug auf Kenntnisse zum sicheren und gesunden Arbeiten zu erhöhen. Vielmehr geht es verstärkt darum, das Problembewusstsein der Sicherheitsbeauftragen für Defizite am Arbeitsplatz zu schärfen und sie zu befähigen, situationsgerecht und ausdauernd auf Verbesserungen hinzuwirken.

Die Ausbildungsziele sind darauf abzustellen, die Sicherheitsbauftragten in ihrer betrieblichen Praxis zu unterstützen und ihnen dazu Handlungshilfen zu geben. Damit ein möglichst enger Realitätsbezug erreicht wird, müssen folgende Punkte nachvollziehbar geschult werden:

  • Erkennen von Gefährdungen und Belastungen
  • Wahrnehmung möglicher Schutzmaßnahmen
  • Einflussnahme auf Kolleginnen und Kollegen und Abstimmung mit den Vorgesetzen

Diese Ziele werden unter anderem durch die Nennung von Beispielen und Übungen "Guter Praxis" erreicht.

Ein Auszug für "Gute Praxis" ist die Ergänzung der Ausbildung um Inhalte, die auch außerhalb desThemas Sicherheit und Gesundheit für die Sicherheitsbeauftragten als Zusatzqualifikation dienen. Dies wertet die Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte deutlich auf und macht sie attraktiver auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kleinbetrieben.

Beispiele für solche Themen sind:

  • "Kommunikation im Umgang mit Konflikten"
  • "Besprechungsmanagement"
  • "Selbstorganisation"
  • "Gesprächsführungs- bzw. Verhandlungstechnik"
  • "Organisation von Teamarbeit" und
  • "Zeitmanagement".

Nähere Informationen zu der Ausbildung der Sicherheitsbauftragten werden in der DGUV Vorschrift 1, § 20 und in der DGUV Regel 100-001, 4.2 näher beschrieben.

Einzelheiten finden Sie auch in der aktuellen DGUV Information 211-042 "Sicherheitsbeauftragte".

Ansprechperson

Dipl.-Ing. Gerhard Kuntzemann
Leiter Sachgebiet
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Telefon: 06131 802-16690

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