Das erstellen von Baugruben oder Gräben ist in der Regel die Voraussetzung dafür, dass Bauwerke entstehen können.
Bei der Errichtung unterkellerter Gebäude oder Tiefgaragen werden Baugruben ausgehoben. Für die Verlegung von Kabeln und Leitungen im Erdreich müssen vorher Gräben ausgehoben werden.
Im Bereich benachbarter baulicher Anlagen, wie z. B. bei der Grenzbebauung in Innenstadtbereichen, können Baumaßnahmen oft nur durch die Unterfangung von Nachbargebäuden realisiert werden.
Die Arbeitsbereiche, die auf der Grundlage der Unfallverhüttungsvorschrift "Bauarbeiten" (DGUV Vorschrift 38/39) sowie der DIN 4123 und der DIN 4124 im Themenfeld behandelt werden sind:
Diese Arbeitsbereiche werden jeweils von Spezialisten betreut.
Die Mitarbeiter kontrollieren Baustellen und beraten Unternehmer, Beschäftigte, Hersteller von Grabenverbautechnik, Behörden, Planer und Auftraggeber. Sie sind an der nationalen und europäischen Normung beteiligt.
Leitung Themenfeld
Dipl.-Ing. Volker Sinnhuber
BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Holstenwall 8-9
20355 Hamburg
Fax: +49 800 6686688-38801
Mobil: +49 173 8634683
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Prüfung von Grabenverbaugeräten
Dipl.-Ing. Jörg Lemke
c/o BG BAU – Prävention
Eulenbergstraße 13-21
51065 Köln
Telefon: +49 221 9673-309
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Baugruben, Gräben, Unterfangungen
Dipl.-Ing. Jörg Lemke
c/o BG BAU – Prävention
Eulenbergstraße 13-21
51065 Köln
Telefon: +49 221 9673-309
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Baugruben, Gräben, Unterfangungen
Dipl.-Ing. Thomas Schwabbaur
c/o BG BAU – Prävention
Am Knie 6
81241 München
Telefon: +49 89 8897-828
E-Mail