Betriebliche Ersthelfende müssen von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult werden. Nur dann entspricht die erworbene Qualifikation im Kontext der Ersten Hilfe im Betrieb den Anforderungen des § 26 DGUV Vorschrift 1. Im Internet finden sich viele Angebote, die mit einer Schulung in Erster Hilfe werben, jedoch die erforderlichen Voraussetzungen nicht immer erfüllen. Worauf kommt es also bei Erste-Hilfe-Kursen für Betriebe an?
Ab 01.01.2025 betragen die pauschalierten Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) pro Teilnehmenden 44,10 Euro.
Die immer stärker flexibilisierte Arbeitswelt stellt Unternehmen und Beschäftigte vor neue Herausforderungen bezüglich der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Die neue "Fachbereich AKTUELL – Erste Hilfe bei flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten" zeigt Lösungsansätze zu diesem Thema auf.