07.09.2023
Betriebsanweisungen helfen dabei, Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Beschäftigten zu vermeiden. Damit sie bestmöglich wirken, sollten sie gut strukturiert und leicht verständlich sein. Wie das gelingt, zeigt ein Beitrag der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit. Er enthält unter anderem eine Checkliste sowie Hinweise auf Muster für Betriebsanweisungen.
Betriebsanweisungen fassen die in der Gefährdungsbeurteilung identifizierten Schutzmaßnahmen zusammen. Sie werden bei Unterweisungen berücksichtigt und sollten im Alltag präsent sein, etwa indem sie ausgehängt werden. So können Beschäftigte bei Zweifelsfällen oder Fragen eine Betriebsanweisung jederzeit zur Hand nehmen.
In der Regel sind Führungskräfte damit betraut, Betriebsanweisungen für ihren Verantwortungsbereich zu erstellen. Für eine hohe Wirksamkeit sollten sie leicht verständlich und so präzise wie möglich die konkreten betrieblichen Verhältnisse berücksichtigen. Piktogramme, Bilder und bereits bekannte Sicherheitszeichen können dabei helfen, komplizierte Sachverhalte zu veranschaulichen.
Damit Beschäftigte schnell den Gegenstand einer Betriebsanweisung erkennen, ist auf eine einheitliche Farbgebung zu achten. Für die Bedienung von Maschinen sollten ausschließlich blaue, für die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung grüne und für Gefahrstoffe orange oder rote Betriebsanweisungen eingesetzt werden. Für viele Branchen und Tätigkeiten halten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Musterbetriebsanweisungen bereit. Unternehmen können sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger herunterladen.
Weitere Tipps für gute Betriebsanweisungen enthält die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
"Arbeit & Gesundheit - Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.
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