Arbeitsschutz in Metallhüttenbetrieben einfach umsetzen

Die neue DGUV-Branchenregel "Metallhütten" zeigt, wie Beschäftigte an Hochöfen und Gießanlagen sicher arbeiten und dabei gesund bleiben

29.05.2019

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Die Branchenregel bündelt die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen und gibt Verantwortlichen Tipps, wie sie geeignete Präventionsmaßnahmen umsetzen können. (© DGUV)

Mechanische Gefährdungen durch große Ofen- und Kesselanlagen sowie Brand-, Explosions- und Verbrennungsgefahr durch feuerflüssige Massen - Beschäftigte in Metallhüttenbetrieben sind vielen Belastungen ausgesetzt. Wie sie unter diesen Bedingungen sicher arbeiten und gesund bleiben, zeigt die neue Branchenregel 109-604 "Metallhütten" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Das Dokument bündelt die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen der Branche und gibt Verantwortlichen Tipps, wie sie geeignete Präventionsmaßnahmen umsetzen können.

Sicherer Umgang mit feuerflüssigen Massen

Die Branchenregel richtet sich an Unternehmen, die Erz, Schrott, Nichteisen-Metalle, metallhaltige Oxide oder ähnliche Produkte aufbereiten, gewinnen oder umschmelzen. "In den Werken laufen mittlerweile viele Prozesse automatisiert ab, doch im Umgang mit feuerflüssigen Massen ist oft Handarbeit gefordert - beispielsweise beim Abstich oder bei der Probenentnahme", sagt Dr. Wolfgang Marschner, Leiter des Sachgebiets Schwerindustrie und Hebezeuge der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Gefährlich werde es vor allem dann, wenn Mitarbeitende in Kontakt mit Metallspritzern, heißen Oberflächen, Flammen oder Gasen kommen: "Sowohl beim Umgang mit feuerflüssigen Massen als auch bei der Schlacken- und Krätzeverarbeitung ist deshalb die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) von entscheidender Bedeutung."

Fokus auf typischen Tätigkeiten in Hüttenwerken

Verantwortliche erfahren in der Branchenregel nicht nur, welche Anforderungen an Schutzausrüstungen in Hüttenwerken gelten, sondern auch, mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen sie das Risiko für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten minimieren können. Die Kapitel des Dokuments sind unterteilt in die typischen Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Metallhüttenbetrieben. "Neben der Metallerzeugung sind auch der innerbetriebliche Transport von Material, der Brand- und Ätzschutz sowie der Umgang mit Gefahrstoffen wichtige Themenschwerpunkte beim Arbeitsschutz", hebt Dr. Wolfgang Marschner hervor. Für jeden dieser Bereiche fasst die Branchenregel geltende Richtlinien, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammen.

Neue Branchenregel löst Unfallverhütungsvorschrift ab

Weil an der Erarbeitung der Branchenregel neben Fachleuten der Unfallversicherung auch Vertreter und Vertreterinnen der Metallindustrie, einschlägiger Wirtschafts- und Sozialverbände sowie der Arbeitsmedizin beteiligt waren, wird das Arbeitsschutzkompendium von allen wichtigen Akteuren mitgetragen. So löst die Branchenregel 109-604 "Metallhütten" auch die alte Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 34 - Metallhütten) ab. "Die neue Branchenregel umfasst alle Inhalte der bisherigen Schrift und ergänzt sie um aktuelle Entwicklungen wie die Sicherheitstechnik", sagt Dr. Wolfgang Marschner. "Durch viele neue Bilder und Praxisbeispiele sind die vorgeschlagenen Maßnahmen nun verständlicher und leichter umsetzbar."

Interessierte können die DGUV Regel 109-604 "Branche Metallhütten" in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen.

Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht

Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.

Kontakt

DGUV - Pressestelle
Glinkastraße 40
10117 Berlin

Tel.: +49 30 13001-1414

Britta Ibald (Pressesprecherin)
Stefan Boltz (Pressesprecher)
Elke Biesel (Stv. Pressesprecherin)

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