18.04.2019
Ab 21. April 2019 muss die neue PSA-Verordnung* der Europäischen Union angewendet werden. Sämtliche Neuerungen der Verordnung müssen jetzt umgesetzt werden. Die Verordnung richtet sich in erster Linie an die Hersteller, Importeure und Händler von Persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) sowie notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstellen. Sie ersetzt die PSA-Richtlinie 89/686/EWG.
Dazu Professor Frank Werner, Leiter des Fachbereichs Persönliche Schutzausrüstungen der DGUV: "Die PSA-Verordnung definiert neue Anforderungen für das Inverkehrbringen von PSA und führt so zu einheitlichen Festlegungen für den PSA-Markt. Die neuen Anforderungen ändern jedoch nicht das Sicherheitsniveau von PSA: Persönliche Schutzausrüstung, die nach PSA-Richtlinie in Verkehr gebracht wurden, gelten weiterhin als sicher und müssen nicht ausgetauscht werden."
Die wichtigsten Neuerungen aus Sicht des Arbeitsschutzes im Überblick:
* offizielle Bezeichnung: "Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG".
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