Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Joachim Breuer unterzeichnete gemeinsam mit dem Generaldirektor der obersten indischen Arbeitsschutzbehörde (Directorate General Factory Advice Service and Labour Institutes, DGFASLI), Dr. Avneesh Singh, am 13. November in Berlin eine Vereinbarung zur Verlängerung der Kooperation zwischen DGUV und DGFASLI. Sie ist der Grundstein für weitere gemeinsame Aktivitäten im Bereich des Arbeitsschutzes sowie der sozialen Absicherung von Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Unterzeichnung in Berlin ist ein Zeichen der engen Beziehungen der DGUV zum indischen Ministerium für Arbeit und Beschäftigung. Auf einem Treffen zwischen DGUV Hauptgeschäftsführer Prof. Breuer mit dem indischen Arbeitsminister Santosh Gangwar und Staatsekretär Heeralal Samariya im Juni hatten diese die Fortführung der Kooperation befürwortet. Die Unterzeichnung fand im Beisein der stellvertretenden Hauptgeschäftsführerin der DGUV, Frau Dr. Edlyn Höller, sowie dem hochrangigen Vertreter des indischen Arbeits- und Beschäftigungsministeriums, Herrn Devender Singh, statt.
In den Gesprächen waren sich alle Beteiligten einig, über den nachhaltigen Erfolg der internationalen Vision Zero Konferenz einig, die im Jahr 2017 in Neu-Delhi, Indien mit über 1.300 Teilnehmern stattfand. Im Februar 2019 ist in Mumbai eine weitere internationale Vision Zero Konferenz geplant, in der es auch darum gehen soll, Erfahrungen im Umgang mit der Strategie zu vergleichen. Bei der Vision Zero geht es darum, durch Anwendung bestimmter Regeln schwere und tödliche Unfälle zu vermeiden. Des Weiteren bestand im Gespräch Einigkeit darüber, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht getrennt von Themen der sozialen Sicherung von Beschäftigten gesehen werden kann. Die indische Regierung ist zurzeit dabei, eine umfassende Reform ihres Arbeits- und Sozialrechts umzusetzen. Die Arbeitsschutzbehörde DGFASLI ist dem indischen Arbeits- und Beschäftigungsministerium direkt angegliedert und berät die Regierung in allen Vorhaben mit Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.