Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Softwareprogramme im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 24.01.2024) gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Software EMF-LIT auf dieser Website.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.01.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Prüfung ist die Software mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 24.01.2024 erstellt.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de.