Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Software für die Bewertung magnetischer Felder (BEMF)

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Softwareprogramme im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 12.05.2021) gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der BEMF Software auf dieser Website.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 01.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Prüfung ist die Software mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • BEMF kann größtenteils ohne Maus bedient werden. Einige Funktionalitäten wie z.B. das Zoomen oder das Auswählen von Punkten in der Grafik benötigen eine Maus. Dies sind aber Komfortfunktionen und sie sind nicht zwingend erforderlich.
  • BEMF enthält kein Audio- oder Videomaterial.
  • Sehbehinderte Menschen können mit der Windows-Bildschirmlupe die Darstellung vergrößern.
  • Bei BEMF handelt es sich um eine Experten-Software des IFA. Daher benötigt die Benutzung Fachkenntnisse im Bereich der elektromagnetischen Felder. Die Software ist für einen kleinen Anwenderkreis mit entsprechenden Kenntnissen konzipiert und nicht für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgelegt.
  • Die Software BEMF und das dazugehörige Handbuch sind nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • Die Software BEMF und das dazugehörige Handbuch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12.05.2021 erstellt.

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