abgeschlossen 12/2010
Bei der Glasbearbeitung werden häufig Gasbrenner eingesetzt, um Werkstücke aus Glas zu erhitzen. Die Gasflamme emittiert dabei Strahlung im optischen (ultravioletten, sichtbaren und infraroten) Wellenlängenbereich. Hierdurch kann es zu Expositionen der Beschäftigten gegenüber optischer Strahlung kommen. Wie in früheren Untersuchungen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) festgestellt wurde, sind dabei Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte möglich. Ziel des Projektes war es, aus den Ergebnissen Hinweise zu geeigneten Schutzmaßnahmen für die Glasbearbeitung mit Gasbrennern herzuleiten, damit die Expositionsgrenzwerte eingehalten und Gefährdungen vermieden werden können. Die Ergebnisse sollten außerdem zur Ermittlung der beruflichen UV-Strahlenexposition in Berufskrankheitsfällen "Hautkrebs durch UV-Strahlung" dienen.
Im Labor des IFA wurden systematisch die Strahlenemissionen im ultravioletten, sichtbaren und infraroten Bereich in Abhängigkeit vom eingesetzten Brennertyp, der Brennerleistung, der Gasart, dem Abstand zur Strahlenquelle, dem Emissionswinkel und dem bearbeiteten Werkstück gemessen. Außerdem wurden in einer Glasbläserwerkstatt die Strahlenexpositionen der Beschäftigten unter realen Arbeits- und Expositionsbedingungen gemessen.
Es wurden folgende Abhängigkeiten festgestellt: Die Höhe der optischen Strahlenemissionen hängt vom Brennertyp und dem verwendeten Brenngas ab. Erstaunlicherweise ist keine Abhängigkeit der Strahlenemission von der Brennerleistung festzustellen. Hierfür muss noch eine Erklärung gefunden werden. Die Emmission hängt im Wesentlichen auch nicht vom Emissionswinkel ab. Sie hängt aber vom Abstand zur Strahlenquelle in etwa nach dem Abstandsquadratsgesetz ab. Wird ein Werkstück bearbeitet, dann werden die Emissionshöhe und das Strahlenspektrum durch Abschattungseffekte und durch die Erhitzung des Werkstücks beeinflusst. Bei der Bearbeitung von Glaswerkstücken in einer Glasbläserei kann es zu Überschreitungen der Expositionsgrenzwerte an den Händen und Armen und im Gesicht kommen. Manche Schutzmaßnahmen, wie z. B. das Tragen von Handschuhen, können nicht angewandt werden, da dem Glasbläser dann das nötige Feingefühl bei der Arbeit fehlt. Die Ergebnisse können dazu dienen, in der Prävention und in Berufskrankheiten-Fällen optische Expositionen bei Arbeiten mit Gasbrennern abzuschätzen. Aufwendige Betriebsmessungen können damit vermieden werden. Es können weiterhin Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen gegeben werden. Einige offene Probleme (siehe vorigen Absatz) bleiben jedoch noch zu lösen.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Strahlung, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Gestaltung von Arbeit und Technik
Schlagworte:Arbeitsmittel, Exposition, Strahlung
Weitere Schlagworte zum Projekt:Gasbrenner, Glasbearbeitung, UV-Strahlung, IR-Strahlung, Strahlenemissionen, Exposition