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Mehrblattkreissägemaschinen (MBKS) für die Holzbearbeitung werden in der Regel mit hohen Schnittgeschwindigkeiten bis zu 80 m/s betrieben. Moderne handbeschickte MBKS sind weitgehend mit trennenden Schutzeinrichtungen und Sicherungssystemen ausgestattet, die ein Zurückschlagen von Holzbrettern und ein Wegfliegen von Holzsplittern verhindern sollen. Allerdings lässt sich die Ein- und Auslaufseite dieser Maschinen, konstruktionsbedingt, nicht vollständig absichern. Gerade an der Einlaufseite (Bestückungsseite der Maschine) besteht ein Restrisiko für Splitterabgänge (Ausschüsse) in die Richtung der Bedienperson. Solche Ausschüsse, deren Fluggeschwindigkeit weitgehend der Schnittgeschwindigkeit entsprechen, können – wenn sie auf den Bauch-/Rumpfbereich des Maschinenbedienenden treffen – zu folgenschweren Verletzungen führen. Die größten Gefährdungen werden durch Stichverletzungen verursacht, gelegentlich treten aber auch Verletzungen durch stumpfen Schlag auf, die wiederum zu schweren Prellungen oder Rippenbrüchen führen können. Hals- und Kopfbereich der Bedienpersonen liegen nicht im Streubereich der Ausschüsse und werden daher nicht betrachtet. Für den Hals und Kopfbereich ist kein Unfallgeschehen bei Bedienpersonen bekannt.
Um schwerwiegende, durch Durchstiche verursachte Verletzungen zu vermeiden, ist es unabdingbar, dass die Maschinenbedienenden eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in Form einer Splitterschutzschürze tragen. Der Begriff der Splitterschutzschürze wurde vom DGUV Sachgebiet "Holzbe- und -verarbeitung" geprägt und beschreibt – nicht technologieoffen – deren Zusammensetzung, ohne Materialdicken und -qualitäten anzugeben. So wird in der DGUV Regel 109-606 die Splitterschutzschürze als Schutzkleidung am Einlauf der Maschine gefordert und als eine Schürze aus Leder deklariert, die im Bauch-/Rumpfbereich mit einer Armierung aus einem Drahtgewebe versehen ist. Die Akzeptanz dieser Schürze ist aufgrund ihres hohen Gewichtes und ihrer großen Steifigkeit gering und wird daher gar nicht oder nur selten von den Mitarbeitenden getragen. Darüber hinaus ist die wirksame Rückhaltefähigkeit dieser PSA gegenüber Ausschüssen nie ermittelt worden.
Mittels Beschussversuchen mit einer pneumatischen Beschussanlage werden Schürzen und Materialien, die als PSA bzw. für die Herstellung von entsprechender PSA geeignet erscheinen, hinsichtlich ihrer Rückhaltefähigkeit untersucht. Hierzu werden im Vorfeld angespitzte Holzprojektile entwickelt, gebaut und hinsichtlich ihrer Eignung untersucht. Neben der Rückhaltefähigkeit soll auch die Eindringtiefe der verschossenen Projektile in ballistische Knete ermittelt werden, um in einem weiteren Schritt die Gefahr für Traumata abschätzen zu können. Besonderes Augenmerk wird auf leichte und damit gut tragbare Materialien gelegt, welche die Anforderungen an die Aufprallenergie der Projektile erfüllen. Es wird ein geeignetes Prüfverfahren zur Ermittlung der Rückhaltefähigkeit beschrieben und ein entsprechender Prüfgrundsatz erstellt.
Die Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst dem DGUV Sachgebiet "Holzbe- und -verarbeitung" zur Verfügung gestellt. Sie sollen die Beratungskompetenz der Mitarbeitenden des Sachgebietes erhöhen und in den Beratungen des zuständigen Normungsgremiums berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist es vorgesehen, die Ergebnisse in DGUV-Schriften und Fachzeitschriften zu veröffentlichen.
Holzgewerbe
Gefährdungsart(en):Mechanische Gefährdungen
Schlagworte:Mechanische Gefährdung
Weitere Schlagworte zum Projekt:Mechanische Gefährdungen, Durchschussfestigkeit, Rückhaltefähigkeit von PSA, Mehrblattkreissägemaschinen