abgeschlossen 02/2015
Die Funktionalität von Arbeitsmitteln und die auch daran ausgerichtete Gestaltung von Interaktions-Schnittstellen (z. B. als in Produkten, Maschinen und Anlagen integrierte Anzeigen und Stellteile) werden in steigendem Ausmaß mithilfe von Software umgesetzt. Dadurch rücken bei der Bearbeitung von Arbeitsaufgaben Anforderungen an die menschliche Informationsverarbeitung in den Vordergrund. Impulse zur Gestaltung der Mensch-System-Interaktion nach software-ergonomischen Grundsätzen ergeben sich aus positiven Auswirkungen u. a. für die Arbeitssicherheit und -effizienz. Die grundlegende Normenreihe zur "Ergonomie der Mensch-System-Interaktion" (DIN EN ISO 9241) versuchte dem durch eine neue Struktur mit erweitertem Inhalt gerecht zu werden. Im Sachgebiet Büro des DGUV-Fachbereichs Verwaltung wurden solche Entwicklungen zum Anlass genommen, eine DGUV Information 215-450 zur Software-Ergonomie zu entwickeln, die Inhalte aus bestehenden Schriften zusammenführt. Grundlegende Informationen zum Thema sollen eine einheitlich Orientierung für alle Unfallversicherungsträger (UVT) bieten. Auf Initiative des Sachgebiets wurde das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zur inhaltlichen Zuarbeit aufgefordert. Im Fokus der Arbeiten zur DGUV Information "Software-Ergonomie" stand das Anwendungsgebiet Büro und Verwaltung. Inhalte sollten allerdings so dargestellt werden, dass sie grundsätzlich auch z. B. in der ergonomischen Gestaltung von Software zur Maschinenkonstruktion oder zur Anlagen- und Prozesssteuerung herangezogen werden können.
Als Ausgangsbasis diente die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze: Leitfaden für die Gestaltung (bisher BGI 650)". Inhalte wurden ausgewählt aus der vierteiligen BGI 852 ("Nutzungsqualität von Software", "Management und Software", "Software-Kauf und Pflichtenheft", "Einrichten von Software"). Darüber hinaus ließen sich relevante Inhalte zu jüngeren Entwicklungen im Themengebiet mithilfe einer Literaturrecherche und aus Erfahrungen zum Entwicklungszyklus von Software abdecken. Die inhaltliche Zuarbeit zum Themenbereich der DGUV Information "Software-Ergonomie" erfolgte interdisziplinär, aus der Perspektive der Unfallversicherungsträger und mit unterschiedlichen Arbeitshintergründen. Arbeitspakete wurden aus der Gliederung der DGUV Information abgeleitet, im Projektteam des Sachgebiets Büro aufgeteilt, in gemeinsamen Sitzungen diskutiert und überarbeitet.
In der DGUV Information wurden Hinweise und Empfehlungen erarbeitet, die eine praktische Umsetzung von Anforderungen zur Software-Ergonomie erleichtern und für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Zielgruppen konkrete praxisgeeignete Arbeitsschutzmaßnahmen bieten. Das IFA konnte bei der sachgerechten Aufarbeitung einer Gestaltung von Software nach ergonomischen Grundsätzen unterstützen. Die Arbeiten erfolgten eng angelehnt an das Konzept menschlicher Informationsverarbeitung und Gestaltungsgrundsätze bezüglich psychischer Arbeitsbelastung aus der internationalen Ergonomienormung. Darüber hinaus wurden arbeitsschutzrechtliche Grundlagen zusammengestellt und Bewertungen von Software-Ergonomie im Lebenszyklus vorgestellt. Diese wie alle weiteren Inhalte der DGUV Information wurden im Projektteam des Sachgebiets Büro diskutiert und untereinander abgestimmt. Die Ergebnisse sind für das Anwendungsgebiet Büro und Verwaltung relevant und grundsätzlich auch in anderen Arbeitsbereichen bedeutsam. Die DGUV Information "Software-Ergonomie" ist nach Abschluss auch der redaktionellen Arbeiten über das Sachgebiet Büro des DGUV-Fachbereichs Verwaltung erhältlich.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gestaltung von Arbeit und Technik, Psychische Fehlbelastungen, Mehrfachbelastungen
Schlagworte:Informationsverarbeitung, Softwareergonomie, Mensch-Maschine-Schnittstelle
Weitere Schlagworte zum Projekt:Software-Ergonomie, Usability, Gefährdungsbeurteilung, psychische Belastung, Informationsverarbeitung, Evaluation, Human Factors, Ergonomie, Mensch-Maschine-Schnittstelle, Mensch-System-Interaktion, rechtliche Anforderungen