abgeschlossen 07/2022
Zur Reduzierung der Infektionsgefahr durch SARS-CoV-2 kommen in Innenräumen, die nur unzureichend belüftet werden können, vermehrt mobile Luftreiniger zum Einsatz. Insbesondere in Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kitas gelten jedoch, ebenfalls aus Gründen des Gesundheitsschutzes, strenge Vorgaben hinsichtlich der Lärmbelastung. In diesem Projekt wurde untersucht, welche raumakustische Ausstattung notwendig ist, um die bestehenden Vorgaben der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.7 "Lärm" auch unter Verwendung mobiler Luftreiniger einzuhalten und eine bestmögliche Sprachverständlichkeit zu erzielen.
Für die Studie wurden exemplarisch zwei Luftreiniger beschafft, die den bestehenden Förderrichtlinien der Bundesländer sowie den veröffentlichten Anforderungen und Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Im Rahmen der messtechnischen Ermittlung des Schallleistungspegels wurden aktuelle und spezifische Verfahren, z. B. nach der Expertenempfehlung VDI EE 4300-14, in der Praxis getestet und die Ergebnisse mit den Angaben der (anonym bleibenden) Hersteller verglichen. Anhand der messtechnisch ermittelten Werte wurden Simulationsrechnungen zur Verteilung der Schalldruckpegel im Raum sowie der resultierenden Sprachverständlichkeit durchgeführt. Die Simulationen erfolgten für einen Muster-Klassenraum und einen Gruppenraum einer Kindertagesstätte, in der auch vergleichende Messungen durchgeführt wurden. Als Einflussfaktoren dienten die räumliche Positionierung eines einzelnen Luftreinigers, die gleichzeitige Verwendung mehrerer Luftreiniger sowie unterschiedliche raumakustische Ausstattungsvarianten der Räume.
Beide Luftreiniger wiesen in der Untersuchung 3 bis 5 dB höhere Schallleistungspegel aus als von den Herstellern angegeben. Für die korrekte Ermittlung der Schallemissionen ist insbesondere in den niedrigen Leistungsstufen Low-Noise-Messequipment zu verwenden.
Bei dem geforderten mind. 4-fachen Luftaustausch pro Stunde konnten die Vorgaben der ASR A3.7 hinsichtlich des Hintergrundgeräuschpegels von maximal 35 dB LAeq nicht eingehalten werden. Dies gilt sowohl für die Simulationen als auch für die Messung in einer Kindertagesstätte. Mit einer den Vorgaben der Raumakustik für Bildungsstätten nach ASR A3.7 entsprechenden Ausstattung kann der durch die Luftreiniger verursachte Geräuschpegel im Raum verringert werden, erreicht jedoch weiterhin nicht die entsprechenden Anforderungen an den Hintergrundgeräuschpegel. In einem solchen Raum profitiert die Sprachverständlichkeit hingegen deutlich durch die gute Raumakustik. Mittels des Einsatzes von zwei mobilen Luftreinigern in einer niedrigen Leistungsstufe kann bei guter Raumakustik eine hohe Sprachverständlichkeit erreicht werden. Die Auswirkungen auf die Sprach- und Höranstrengung und die daraus resultierenden extra-auralen Lärmwirkungen in einem solchen Szenario müssen jedoch zukünftig noch genauer betrachtet werden.
Bildung, Wissenschaft
Gefährdungsart(en):Lärm/Vibrationen, Psychische Fehlbelastungen
Schlagworte:Arbeitsumwelt (Belastungen, Gefährdungen, Expositionen, Risiken), Psychische Beanspruchung/Belastung, Lärm
Weitere Schlagworte zum Projekt:Lärm, Schule, Kita, Bildungseinrichtung, Psychische Belastung, Psychische Beanspruchung, Luftfilter, Luftreiniger, Corona, SARS CoV-2, Raumakustik