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In Dentallaboratorien werden zahntechnische Werkstücke verschiedener Materialien oft noch manuell bearbeitet. Gefahrstoffmessungen der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) haben gezeigt, dass gesundheitsgefährdende Staubkonzentrationen auftreten können, sodass die Nutzung von geprüften Systemen mit Absaugung, Volumenstromüberwachung und Erfassungseinrichtung grundsätzlich zu empfehlen ist. Der derzeitige Prüfgrundsatz für die Prüfung von Absaugeinrichtungen für Dentallaboratorien (IFA-GS-M20) soll dahingehend überarbeitet werden, dass der Anwender mittels modularer Prüfungen in die Lage versetzt wird, einzelne Komponenten verschiedener Hersteller (Absaugung, Volumenstromüberwachung und Erfassungselement) miteinander kombinieren zu können. Diese modulare Prüfweise soll dann beim IFA beauftragt werden können. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass einige Anforderungsformulierungen präzisiert werden müssen (z. B. beim staubarmen Filterwechsel). Durch zusätzliche Module soll der Prüfgrundsatz auf bisher nicht abgedeckte Fälle wie Parallelfräsen (bereits umgesetzt mit Projekt IFA 3155), eventuell auch Strahlboxen, CAD-Fräsmaschinen und 3D-Druck erweitert werden. Die Prüfung von Erfassungselementen für Parallelfräsen soll beim IFA beauftragt werden können.
Unter Einbeziehung der BG ETEM und einiger Hersteller von Absaugsystemen für zahntechnische Laboratorien sind folgende Punkte abzuarbeiten: Konzeption und mechanische Entwicklung eines Prüfaufbaus für alternatives Messverfahren mit Messstelle im Erfassungsvolumenstrom sowie Vergleichsversuche mit bisherigem Verfahren (der Prüfaufbau aus dem Projekt IFA 3155 kann zwar grundsätzlich verwendet werden, muss aber angepasst und erweitert werden). Die mechanische Entwicklung und Fertigung von Komponenten erfolgen durch die IFA Werkstatt.
Uneindeutige Formulierungen mit Interpretationsspielraum (z. B. was bedeutet staubarm) des bisherigen Prüfgrundsatzes sind dahingehend zu präzisieren, dass für Prüfstelle und Hersteller klar ist, was unter welchen Bedingungen abgeprüft wird.
Neben der Aufnahme des Prüfverfahrens für Parallelfräsen in den Prüfgrundsatz (abgedeckt durch Projekt IFA 3155) ist abzuklären, ob auch Strahlboxen, CAD-Fräsmaschinen und 3D-Druck einbezogen werden sollen.
Feinmechanik
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe
Schlagworte:Exposition, Prüfverfahren, Prävention
Weitere Schlagworte zum Projekt:Prüfgrundsatz, Dentallaboratorien, Absaugsysteme, Staubemission