abgeschlossen 03/1999
Bei der Herstellung, Be- und Verarbeitung von Nickellegierungen können inhalierbare nickelhaltige Stäube auftreten. Im "Verzeichnis krebserzeugender .... Stoffe" (TRGS 905) sind Nickel und Ni-Carbonat unter K3, Nickeloxid und Nickelsulfid unter K1 eingestuft. Als Grenzwert in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 900 gem. Bundesarbeitsblatt 4/1995) gilt für Nickelmetall und Ni-Carbonat ein MAK-Wert und für Ni-Oxid, Ni-Sulfid (und sulfidische Erze) ein TRK-Wert. Für die betriebliche Praxis der Arbeitsplatzüberwachung stellt sich damit das Problem, welcher Grenzwert jeweils anzuwenden ist, weil mit den üblichen Analyseverfahren nur der Ni-Gehalt als analytische Berechnungsbasis ermittelt werden kann. Es gibt auch Hinweise auf die Bildung von Spinellen, d.s. nickelhaltige Metallkomplexe, die aufgrund ihrer biologischen Nichtlöslichkeit möglicherweise toxikologisch unbedenklich sind. Ziel: Quantitative Analyse der Nickelverbindungen, die in bestimmten Arbeitsbereichen bzw. -verfahren im Staub auftreten; Ermittlung von Leitkomponenten für die Arbeitsplatzüberwachung; Ermittlung des Auftretens von Spinellen und ggf. der entsprechenden Parameter.
Untersuchungen von Stäuben von Arbeitsplätzen und parallel mit künstlichen Gemischen von Ni, NiO und Nickelkomplexen; quantitative Analyse von Ni (ESR/FMR), NiO und Ni-Komplexen (XRD, ESMA, IR); Ermittlung der Löslichkeit, Analyse der gelösten und ungelösten Verbindungen (AAS, XRD, DSMA, IR)
Grundlagenerkenntnisse über Strukturen von Nickeloxiden; Vorschlag für Arbeitsstoff- und Arbeitsverfahren-abhängige Mess- und Bewertungsverfahren gesundheitsgefährlicher Nickeloxide am Arbeitsplatz
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe
Schlagworte:Grenzwert, krebserregende Stoffe, Messverfahren
Weitere Schlagworte zum Projekt:Nickeloxide, Staub, Grenzwerte