abgeschlossen 12/1999
Bei der Veredelung von Oberflächen durch elektrostatisches Aufsprühen kurzer organischer Fasern ("Flock") wird mit hohen Spannungen gearbeitet. Weil das Material brennbar ist, müssen zur Vermeidung von Zündgegefahren geeignete Anforderungen an die Sprühgeräte gestellt werden. Beurteilungsmaßstab in der Bauartprüfung nach DIN EN 50 050 ist die Mindestzündenergie des Sprühmaterials. In Ermangelung geeigneter Stoffdaten orientieren sich die Anforderungen bis jetzt an der größeren Entzündbarkeit von Pulvern mit der Folge ungerechtfertigt hoher Anforderungen.
Bestimmung der Mindestzündenergie (MZE) mit dem Verfahren, das im Rahmen des Vorhabens F0059 für Pulverlacke entwickelt wurde (elektrische Zündung einer aufgewirbelten Sprühstoffwolke in einem 20-l-Druckgefäß); Untersuchung der zündwilligsten Flockproben mit typischen elektrischen Entladungen, die bei Betriebsstörungen auftreten können.
Als niedrigste MZE wurden 80 mJ ermittelt. Unter Betriebsbedingungen mögliche Funken von Gleichstrom-Beflockungsmaschinen müssen Energien von mehr als 1300 mJ haben, um aufgewirbelten Flock zu entzünden; Gleichstrom-Lichtbögen können nur gepressten/gesinterten Flock entzünden, Wechselstrom-Lichtbögen ohne Strombegrenzung entzünden jeden Flock. Klebstoffdämpfe verhalten sich erwartungsgemäß.
Leder/Textil/Bekleidung
Gefährdungsart(en):Elektrische Gefährdungen, Gefahrstoffe
Schlagworte:Anlagensicherheit, Brand- und Explosionsschutz
Weitere Schlagworte zum Projekt:Flockmaterialien