abgeschlossen 12/2005
Die Anzeigen wegen des Verdachtes auf eine Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura gemäß Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung lassen seit Jahrzehnten eine noch weiter andauernde Aufwärtsentwicklung erkennen. Die gesundheitliche Beeinträchtigung infolge der durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen der Lunge und/oder Pleura hängt vor allem von der Einschränkung der Lungenfunktion ab. Die charakteristische Lungenfunktionsstörung bei der Lungenasbestose zeigt eine restriktive Ventilationsstörung. Im Rahmen des Forschungsprojektes sollen die Aussagekraft von Lungenfunktionsparametern insbesondere statische Compliance bei Patienten mit Lungenasbestose und/oder Asbest-verursachten Erkrankungen der Pleura unterschiedlicher Ausprägung untersucht werden. Darüber hinaus soll eine Korrelation von konventionellen Röntgenaufnahmen der Thoraxorgane und von hochauflösenden computertomografischen Untersuchungen (HRCT) mit Lungenfunktionsparametern, insbesondere der statischen Compliance bei Patienten mit bereits anerkannten Berufskrankheiten der Nr. 4103 BKV erfolgen.
Es sollen n = 175 Patienten, die in der Klinik für Berufskrankheiten Bad Reichenhall im Zeitraum von 1991 bis 1993 i. R. eines Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens untersucht wurden, in die Studie aufgenommen werden. Folgende Daten stehen zur Verfügung: 1. Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie; Ganzkörperplethysmografie; insbesondere statische und dynamische Compliance). 2. Röntgenbilder der Thoraxorgane. Die Kodierung erfolgt standardisiert nach der internationalen Staublungenklassifikation ILO 1980/BRD durch einen erfahrenen B-reader. 3. Arbeitsplatzanamnese. 4. Hochauflösende Computertomografie (HRCT). Die Aufnahmen werden in Anlehnung an die ILO-Staublungenklassifikation standardisiert ausgewertet. Vorgesehen sind Erfassung und Deskription der Daten; Herstellung von Korrelationen u. die statistische Auswertung der Daten.
Der Inter-Observer Vergleich der ILO-Kodierungen der Röntgen-Thoraxbilder zeigt eine befriedigende Übereinstimmung zwischen dem Erst- und Zweitbeurteiler hinsichtlich fibrogener durch Asbestfaserstaubverursachter Schäden an Lunge und Pleura. Die Computertomografie, vor allem in Hochauflösungstechnik (HRCT), ermöglicht eine frühere und exaktere Erfassung fibrogener Asbestfaserstaub-induzierter Befunde an der Pleura. Auch in der Diagnostik von parenchymatösen Veränderungen des Lungengewebes ist die HRCT-Diagnostik deutlich sensitiver als die Beurteilungsmöglichkeit durch konventionelle Röntgenaufnahmen. Die hochauflösende Computertomografie erweist sich nicht nur als besonders sensitive Untersuchungsmethode zur Erkennung sondern auch zur Beurteilung des Schweregrades durch Asbestfaserstaub-bedingter fibrogener Erkrankungen an Lunge und Pleura. Die Befunde der konventionellen Röntgen-Thoraxaufnahmen korrelieren enger mit den Einschränkungen der Lungenfunktionsparameter als diejenigen der HRCT-Diagnostik. Die restriktive Ventilationsstörung als der typische Befund einer Lungenasbestose war im Kollektiv nur zu einem kleinen Anteil nachweisbar. Patienten mit Pleuraasbestosen hatten erwartungsgemäß keine signifikanten Funktionsstörungen. Es bestätigte sich, dass obstruktive Ventilationsstörungen in der Regel nicht mit Asbestosen des untersuchten Schweregrades assoziiert sind. Lungenfunktionsanalytisch nahmen die Messwerte der Vitalkapazität, der Diffusionsparameter und die statische Compliance bei Patienten mit zunehmendem Schweregrad einer Lungenasbestose im konventionellen Röntgen-Thoraxbild - nicht jedoch im HRCT - signifikant ab. Eine zuverlässige Einschätzung der Funktionsstörungen alleine aufgrund des Röntgenbildes ist jedoch nach wie vor nicht möglich. Korrelationen von Befunden anhand der konventionellen Röntgenaufnahmen der Thoraxorgane und von hochauflösenden computertomografischen Untersuchungen (HRCT) mit der statischen Compliance konnten nicht nachgewiesen werden. Die Compliance korrelierte eher mit dem Schweregrad einer Lungenasbestose anhand der konventionellen Aufnahmen, als mit demjenigen des HRCT. Hinsichtlich der Werte der Compliance waren Unterschiede bei Patienten mit Pleuraasbestose und Lungenasbestose nicht nachzuweisen. Die Compliance-Messung stellt sich nach den hier vorliegenden Untersuchungsergebnissen daher nicht als geeignete Maßnahme zur frühzeitigen Erkennung von Funktionsstörungen einer röntgenologisch detektierbaren Asbestose dar.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):-Verschiedenes-
Schlagworte:Berufskrankheit, Messverfahren, Stäube, Fasern, Partikeln
Weitere Schlagworte zum Projekt:statische Compliancemessung, Lunge, Asbest