abgeschlossen 11/1996
Beim Schießen in Raumschießanlagen ist das Gehör der trainierenden Schützen und der ständig anwesenden Ausbilder/Aufsichtspersonen durch hohe Schallimpulsspitzen gefährdet. Deshalb ließ die Berufsgenossenschaft der Banken, Versicherungen, Verwaltungen, freien Berufe und besonderer Unternehmen für Versicherte wie z. B. in Sicherheitsdiensten auf der Grundlage einer differenzierten Geräuschanalyse die Lärmbelastung ermitteln und ein Auswahlverfahren für geeigneten Gehörschutz entwickeln. Ziel war es, den am Ohr wirksamen Lärm unter die beiden Grenzwerte Spitzenschalldruckpegel 140 dB und Beurteilungspegel 85 dB(A) zu senken.
Die Lärmbelastung wurde für die üblicherweise verwendeten Waffentypen (Handfeuerwaffen) sowohl am Ohr des Schützen, als auch der Ausbilder und Aufsichtspersonen gemessen. Auf der Grundlage dieser Einzelmessergebnisse wurde unter Berücksichtigung weiterer Parameter des üblichen Schießbetriebes (Standort der Personen, Zahl der Übungsschüsse usw.) ein Modell zur Vorhersage der Lärmbelastung entwickelt und in der Praxis erprobt.
Für gängige Waffenarten und typischen Übungsbetrieb wurden nach diesem Modell Lärmbelastungstabellen errechnet, die es erlauben, ohne eigene Geräuschmessungen und lärmfachliches Wissen auf einfache Weise den geeigneten Gehörschutz aus einer Liste zertifizierter Gehörschützer (Gehörschützer mit CE-Zeichen) auszuwählen. In besonderen Fällen können mittels des Modells eigene Berechnungen zur Lärmbelastung durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Lärm, Persönliche Schutzausrüstung, Prävention
Weitere Schlagworte zum Projekt:Auswahl von Gehörschutz beim Schießen in Raumschießanlagen, Messung der Lärmimmission, Modell zur Vorhersage der Schalldruckparameter beim Schießen mit Kurz- und Langfeuerwaffen in Raumschießanlagen, Gewehr, Büchse, Flinte, Revolver, Pistole