abgeschlossen 04/2002
Gehörschützer können die Hörbarkeit von akustischen Warnsignalen verschlechtern. In Deutschland war deshalb bis 1996 das Tragen von Gehörschützern beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Nach der Europäischen Richtlinie (86/188/EWG) über den "Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Lärm am Arbeitsplatz" muss der Arbeitgeber jedoch geeigneten Gehörschutz für das Arbeiten in Lärmbereichen zur Verfügung stellen. Lärmbereiche sind Bereiche, in denen die tägliche persönliche Lärmexposition eines Arbeiters 85 dB(A) überschreitet. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung stellen Fahrzeuge im Allgemeinen keine Lärmbereiche dar. In einigen Fahrzeugen, besonders in solchen, die als Arbeitsmaschinen zugelassen sind, überschreitet die Lärmexposition des Fahrzeugführers manchmal 85 dB(A). Die Aktivitäten im Rahmen dieses Projektes beschränkten sich auf die Verwendung von pegelabhängig dämmenden Kapselgehörschützern in Lärmbereichen in oder an Straßenfahrzeugen, in denen Arbeiter das Fahrzeug steuern. Es sollte ermittelt werden, inwiefern pegelabhängig dämmende Kaspelgehörschützer die Hörbarkeit von Warnsignalen an Lärmarbeitsplätzen gegenüber konventionellen Kapselgehörschützern verändern. Das durch den deutschen Minister für Arbeit und Sozialordnung und den deutschen Minister für Verkehr vorgegebene Ziel war die Auswahl geeigneter Gehörschützer.
Es wurden geeignete Geräusche an Arbeitsplätzen, die auf DAT-Bändern aufgezeichnet wurden, zusammengestellt. Relevante, akustische Warnsignale wurden ausgewählt. Die Hörbarkeit von Warnsignalen wurde mittels Laborhörversuchen während der Darbietung von Arbeitsgeräuschen und beim gleichzeitigen Tragen von pegelabhängig dämmenden Kapselgehörschützern mit derjenigen beim Tragen von konventionellen (passiv dämmenden) Kapselgehörschützern verglichen.
Untersuchungen im Rahmen dieses Projekts und die Ergebnisse zweier weiterer Studien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) werden wie folgt zusammengefasst: Die Verwendung pegelabhängig dämmender Kapselgehörschützer führt zu einer Verbesserung der Signalhörbarkeit bei impulshaltigem Lärm (z. B. Stanzen) und bei tieffrequentem Lärm. Im Allgemeinen bewirken sie jedoch keine Verbesserung der Signalhörbarkeit; häufig ist sogar eine Verschlechterung festzustellen. Ein schlechtes Übertragungsverhalten der elektro-akustischen Einrichtung des Kapselgehörschützers bringt eine Verschlechterung der Signalhörbarkeit in kontinuierlichem Lärm mit sich. Die Ergebnisse wurden bei der Überarbeitung der berufsgenossenschaftlichen Regel "Anwendung von Gehörschützern" (BGR 194, Carl Heymanns Verlag, Köln) berücksichtigt.
Weitere Informationen:
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Lärm, Persönliche Schutzausrüstung, Unfallgefahr
Weitere Schlagworte zum Projekt:Verkehrssicherheit, Arbeitssicherheit, Signalhörbarkeit, Verdeckung von Signalen, Straßenverkehr, akustische Warnsignale, Lärmbereich, erhöhte Unfallgefahr, Hören von Verkehrssignalen, Hören von Warnsignalen, pegelabhängig dämmender Kapselgehörschützer, Lärm, Hörbarkeit von Warnsignalen, Auswahl von Gehörschützern