abgeschlossen 04/1988
Nicht voneinander abgetrennte Fertigungsbereiche in Räumen können bei ungünstiger Gestaltung der Rauminnenflächen zu einer Schallpegelerhöhung führen. Deshalb fordert die Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" eine entsprechende Gestaltung der Raumoberflächen, wenn der die Tagesdosis darstellende Beurteilungspegel die Gehörgefährdungsgrenze überschreitet. Für diesen Fall sind quantifizierte Kriterien festgeschrieben, die eines speziellen Messverfahrens zur Überprüfung bedürfen. Ziel war ein allgemein anwendbares Messverfahren, dessen Festlegungen sich auf die umfangreichen vom Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA in zahlreichen Einzelfällen vorgeschlagenen raumakustischen Verbesserungsmaßnahmen abstützen.
Zur Bewertung und Überprüfung der akustischen Güte von Fertigungsräumen dient die Schallausbreitungsminderung pro Abstandsverdoppelung von einer punktförmigen Testschallquelle. Sie ist ein globales Maß für die erreichte Verminderung der Schallreflexion. Ergänzend wird ein vereinfachtes Verfahren zur Bestimmung der reflexionsbedingten Schallpegelerhöhung an einzelnen Maschinenarbeitsplätzen vorgeschlagen.
Die beiden Messverfahren, mit denen die mittlere Schallausbreitungsminderung pro Abstandsverdoppelung als globale Bewertungsgröße des Raumes und die reflexionsbedingte Schallpegelerhöhung bezogen auf das Arbeitsgeräusch für einzelne Arbeitsplätze bestimmt werden können, werden in einem Lärmschutz-Arbeitsblatt beschrieben. Dieses Blatt wird in der Durchführungsanweisung zum § 5 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" als Referenz genannt.
Weitere Informationen:
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Arbeitsbedingte Erkrankungen, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Lärm/Vibrationen
Schlagworte:Arbeitsplatzgestaltung, Lärm, Messverfahren
Weitere Schlagworte zum Projekt:Fertigungshalle, Fertigungsraum, Schallausbreitung, Reflexionsschall, Arbeitsbereiche, Lärmeinwirkung, Arbeitsplatz, Bewertungsgrößen