abgeschlossen 07/1998
Butanonoxim wird Lacken und Holzschutzlasuren als Hautverhinderungsmittel bis zu 1 % zugesetzt. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (MAK- Kommission) hat den Stoff als krebserregend (Kategorie 2) eingestuft. Der Beraterkreis Toxikologie des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) und die Europäische Union diskutieren derzeit eine Eingruppierung. Wegen der großen Bedeutung des Stoffes wurde im Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit - BIA ein Messverfahren entwickelt, um die Expositionssituation an den entsprechenden Arbeitsplätzen dokumentieren zu können.
Es wurde ein Verfahren erarbeitet, das stationäre und personengetragene Messungen gestattet. Butanonoxim wird auf Chromosorb 106 angereichert und mit Methanol desorbiert. Die analytische Bestimmung wird mittels Gaschromatographie durchgeführt. Um Querempfindlichkeiten gegenüber den hohen Lösemittelanteilen in Lacken zu minimieren, wird die Detektion mit einem stickstoffselektiven Detektor durchgeführt. Die Bestimmungsgrenze beträgt 0,2 mg/m³ bei zweistündiger Probenahme.
Das Verfahren entspricht den Anforderungen nach DIN EN 482 "Arbeitsplatzatmosphäre: Allgemeine Anforderungen an Verfahren für Messungen an chemischen Arbeitstoffen" und kann seit August 1998 im Rahmen des "Berufsgenossenschaftlichen Messsystems Gefahrstoffe" (BGMG) standardmäßig eingesetzt werden. Eine Standardarbeitsanweisung liegt vor.
Weitere Informationen:
Bauwirtschaft
Gefährdungsart(en):Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Gefahrstoffe
Schlagworte:Messverfahren, Exposition, Krebserregende Stoffe
Weitere Schlagworte zum Projekt:Lacke, Additiv, Messverfahren, Gaschromatographie